Brandschutz

Brandschutz, Brandschutzhelfer und mehr ...

Der Brandschutz beinhaltet eine Vielzahl an Themen, welche durch unsere Spezialisten erfahren und kompetent beraten werden. Er stellt aufgrund seiner immensen Auswirkung im Gefahrenfall eine grundlegende und mit höchster Priorität zu betrachtendes Tätigkeitsfeld dar. Die Komplexität und Vielfältigkeit erfordert Expertentum. Unser Team besteht aus Brandschutzbeauftragten, Feuerwehrleuten und Gutachtern.

 

Wir bieten Ihnen u.a. folgende Themen an:

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten

    Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten? Wir haben die richtigen Experten für Sie im Team.

     

    Aufgaben und Stellung von Brandschutzbeauftragten


    Das Arbeitsschutzgesetz (§10 Abs. 2) besagt, dass der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen hat, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.


    Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Rechtsvorschriften wie Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen, Verkaufsstättenverordnungen der Länder (in der Regel bei Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Fläche), VdS-Vorschriften des Verbandes der Sachversicherer (z.B. für Gewerbe- und Industriebetriebe, Hotel- und Beherbergungsgewerbe, Krankenhäuser etc.) und behördliche Auflagen unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern können oder zumindest empfehlen.


    Diese Bestellung kann auch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb sein.


    Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

  • Brandschutzhelfer-Ausbildung

    Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.


    Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2. 2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl um Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.


    Unsere Brandschutzexperten bilden Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis aus.  Auch hier zahlen sich Erfahrungswerte aus.


    Gern erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot.

  • Feuerlöschübung am Brandsimulator

    Ob für die Ausbildung von Brandschutzhelfern oder für die allg. Unterweisungsthemen, wir kommen auf Wunsch mit unseren Brandsimulatoren zu Ihnen und bilden praxisorientiert aus.


    Testen Sie uns …

  • Schulungen & Workshops

    Unsere Themen sind vielfältig und individuell oder von der Stange – Infos „Seminare & Weiterbildung“.



    Fertige Brandschutzmodule sichern Ihnen oft erprobte und erfolgreiche Schulungskonzepte.



    Beispiel: Brandschutzunterweisung


    Die Unterweisung beinhaltet je nach Kundenwunsch eine theoretische sowie praktische Ausbildung.


     Ausbildungsdauer: ca.3 Stunden


    • Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
    • Brandschutzgesetz
    • Brandschutzordnung nach DIN14096
    • Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN4844
    • Löschwasserversorgung
    • Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver, CO²)
    • Bauliche Brandabschnitte
    • Bedienung und Handhabung von Feuerlöschern
    • Löschen eines brennenden Papierkorbes
    • Simulation Monitorbrand
    • Löschen von Flüssigkeitsbränden
    • Druckgaskartuschenexplosion
    • Demonstration Fettexplosion
    • Brandverhalten von versch. Baustoffen

    Gern unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.


  • Erstellung von Brandschutzordnungen & Feuerwehrplänen (DIN 14095)

    Wir erstellen individuelle Brandschutzordnungen & Feuerwehrpläne. ​


    Erstellung einer Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.


    Die Brandschutzordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betriebsteils im Fall eines Brandes.


    ​Eine allgemeingültige Form für eine Brandschutzordnung lässt sich nicht definieren, da diese stets von den jeweiligen Bedingungen und spezifischen Brandgefahren im Gebäude abhängig ist.


    Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C, welche sich an die entsprechenden Personengruppen richten.


    Die Brandschutzordnung muss spätestens bei Nutzungsänderungen oder Umbauten aktualisiert werden.



    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen - ASR A2.3

    Erstellung von Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – mit oder ohne Vorlage des Kunden 

    (CAD-Zeichnung).


    ​Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ verpflichtet den Unternehmer dazu, für die Betriebsstätte Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen, wenn die Lage und die Ausstattung der betroffenen Bereiche sowie die Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.


    Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung wird festgestellt, ob eines oder mehrere der folgenden 

    Kriterien zutreffen und daher ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden muss: 


    • unübersichtliche Fluchtwegführung (z.B. verwinkelt, über mehrere Etagen etc.)
    • hoher Anteil ortsunkundiger Personen im Gebäude
    • Bereiche mit erhöhter Gefährdung durch brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen 
    • Giftstoff- bzw. explosivstoffgefährdete Räume etc. 

    Die zu erstellenden Flucht- und Rettungspläne sind nach DIN 23601 genormt, ebenso die darin zu verwendenden Sicherheitskennzeichen aus der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, die nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 genormt sind.


    Weitere Infos finden Sie hier.

  • Ex-Schutz Dokumente

    Erstellung von Ex-Schutzdokumenten.


    In vielen Bereichen des Handwerks und der Industrie wird mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben umgegangen. Hier ist ein Ex-Schutzdokument zwingend erforderlich. 


    Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet. Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der diesbezügliche Aufgabenumfang konkretisiert. Seit dem 03. Oktober 2002 muss bei neuerrichteten Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen vor der Aufnahme der Arbeit ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Für bereits vorhandene Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005.


    Wir unterstützen Sie gern – Anfrage.

  • Sachverständiger baulicher Brandschutz - Gutachten & -konzepte

    Erstellung von brandschutztechnischen Gutachten und Bestandsanalysen .


    Ob für eine Risikobewertung, Begutachtung für den Erwerb oder Veräußerung, Umnutzung, etc. unser Brandschutzgutachter wird Sie gern unterstützen – Angebotsanfrage.

  • Thermografie in elektr. Anlagen (nach VdS 2858/ VdS 2860)

    Die Thermografie ist eine bildgebende, objektive Messmethode, um Oberflächentemperaturen berührungslos zu ermitteln.


    Mit ihr können Schwachstellen, z.B. in elektr. Systemen, in kürzester Zeit erfasst werden.


    Zweck und Nutzen:


    •  Reduzierung der Brand- und Unfallgefahren
    •  Früherkennung von Schwachstellen
    •  Erhöhung der Anlagen verfügbarkeit

    Anwendungsbereiche:


    • Bau-, Industrie- und Gebäudethermografie,
    • Leckageortung
    • Zustandsüberwachung
    • Elektrothermografie

    Ein Bsp. einer Thermografie!


    Bitte fordern Sie weitere Informationen an.

  • Sachkundiger für EMV, Blitz- und Überspannungsschutz.

    Sie wünschen weitere Informationen?


    Dann schreiben Sie uns ...

  • Planung und Projektierung von mech. , elektr. und visuellen Sicherungseinrichtungen.

    Sie wünschen weitere Informationen?


    Dann schreiben Sie uns ...

Sollte ein von Ihnen gewünschtes Thema nicht aufgelistet sein, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir werden Ihnen sicherlich behilflich sein können.


Gerne stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite und senden Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot..




Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und  
bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

Share by: